Die vier Schritte rund um Ihre Dokumente
| Schritt | Was er belegt | Wann Sie ihn meist brauchen |
|---|---|---|
| Offizielle Notenauszüge | Was Sie studiert haben und mit welchen Ergebnissen | Wenn Sie schon studiert haben und darauf Anrechnung oder Zulassung stützen möchten |
| Beglaubigte Übersetzung | Dass eine Übersetzung vollständig und korrekt ist | Wenn ein Dokument nicht auf Englisch ist |
| Apostille oder Legalisation | Dass ein öffentliches Dokument oder die Unterschrift darauf echt ist | Wenn eine Universität oder Behörde im Ausland eine Echtheitsbestätigung für Ihre Dokumente verlangt |
| Zeugnisbewertung | Wie sich Ihre Qualifikation in das Bildungssystem vor Ort einordnet | Wenn eine Universität ein Gleichwertigkeitsgutachten verlangt |
Offizielle Notenauszüge
Beginnen Sie hier, denn Notenauszüge (Transcripts) brauchen oft am längsten. Wenden Sie sich an das Studierendensekretariat oder Prüfungsamt jedes Colleges und jeder Universität, an der Sie studiert haben. Viele versenden Notenauszüge inzwischen elektronisch und direkt an die aufnehmende Universität. Liegt Ihr Studium lange zurück oder gibt es die Einrichtung nicht mehr, fragen Sie beim zuständigen Bildungsministerium oder bei der Nachfolgeeinrichtung nach, wo die Unterlagen aufbewahrt werden.
Beglaubigte Übersetzungen
Ist ein Dokument nicht auf Englisch, verlangt die Universität meist eine beglaubigte Übersetzung: eine vollständige, korrekte Übersetzung mit einer unterschriebenen Erklärung der Übersetzerin, des Übersetzers oder des Übersetzungsbüros, dass sie richtig ist – dazu Kontaktdaten und Datum.
- Australien: Offizielle Stellen verlangen in der Regel Übersetzerinnen und Übersetzer mit NAATI-Zertifizierung.
- Großbritannien und USA: Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Universität. Prüfen Sie deshalb die Bewerbungsseite jeder Universität, bevor Sie eine Übersetzung in Auftrag geben.
- Lassen Sie das ganze Dokument übersetzen, einschließlich Stempeln und Vermerken. Unvollständige Übersetzungen sind ein häufiger Grund für Verzögerungen.
Apostille und Legalisation
Eine Apostille ist eine Bescheinigung, die bestätigt, dass ein öffentliches Dokument – bzw. die Unterschrift und das Siegel darauf – echt ist, damit es in einem anderen Land anerkannt werden kann. Sie gilt zwischen den Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, dem mehr als 120 Staaten angehören. Ausgestellt wird die Apostille in dem Land, aus dem das Dokument stammt:
- Großbritannien: das Legalisation Office des FCDO (des britischen Außenministeriums)
- USA: der Secretary of State des Bundesstaats, der das Dokument ausgestellt hat, oder das US Department of State bei Dokumenten des Bundes
- Australien: das Department of Foreign Affairs and Trade
Gehört das Zielland nicht zum Übereinkommen, durchlaufen Dokumente stattdessen die Legalisation: meist eine Beglaubigung im Herkunftsland und anschließend die Bestätigung durch die Botschaft oder das Konsulat des Ziellands.
Sparen Sie Geld: Die meisten Universitäten verlangen bei der Zulassung keine Apostille. Gebraucht wird sie eher später, wenn Sie Ihre Qualifikation im Ausland für den Beruf, ein Visum oder eine Berufszulassung einsetzen. Beantragen Sie eine Apostille erst, wenn eine Universität oder Behörde sie schriftlich anfordert.
Zeugnisbewertungen
Eine Zeugnisbewertung zeigt, wie sich eine Qualifikation aus einem Land in das Bildungssystem eines anderen Landes einordnet.
- USA: Universitäten verlangen oft eine Bewertung durch ein Mitglied der NACES. Damit Leistungen aus einem früheren Studium anerkannt werden, braucht es meist eine Course-by-Course Evaluation, die jeden Kurs einzeln bewertet.
- Großbritannien: UK ENIC stellt Vergleichbarkeitsbescheinigungen (Statements of Comparability) aus, wobei viele Universitäten eigene Bewertungen vornehmen.
- Australien: Universitäten bewerten ausländische Qualifikationen in der Regel selbst im Rahmen der Zulassung.
Ein realistischer Zeitplan
- Woche 1: Notenauszüge und Referenzschreiben anfordern.
- Woche 1 bis 3: Übersetzungen in Auftrag geben, sobald die endgültigen Dokumente vorliegen.
- Woche 2 bis 6: Zeugnisbewertung und ggf. Apostille oder Legalisation – nur, wenn verlangt.
- Vor Ablauf der Frist: alles gemeinsam einreichen und Kopien aufbewahren.
Die Bearbeitungszeiten schwanken je nach Land und Behörde stark – fangen Sie also so früh wie möglich an.
So unterstützen wir Sie
Für die Universitäten auf Ihrer Auswahlliste stellen wir genau zusammen, welche Dokumente jede einzelne verlangt – so zahlen Sie nicht für Schritte, die Sie gar nicht brauchen. Anschließend organisieren wir Übersetzungen, Apostillen oder die Legalisation sowie Zeugnisbewertungen für Ihre eigenen Dokumente und nennen Ihnen alle Gebühren Dritter, bevor Sie sich festlegen. Mehr dazu auf unserer Kostenseite.